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Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Sachen Filesharing

Bonn, Göttingen & bundesweit



filesharing

Was ist filesharing?


„Filesharing“ meint die direkte Dateiwiedergabe zwischen Nutzern des Internets. Hierzu werden zumeist sogenannte P2P-Netzwerke (Peer-to-Peer) verwendet, die sämtliche Vorgänge auf die „Peers“ selbst auslagern.

Besonders bekannt sind in diesem Zusammenhang Netzwerke wie eMule, gnutella, Morpheus, Shareaza, LimeWire etc..

Andere technische Möglichkeiten bieten beispielsweis Bit-Torrent-Netzwerke, das Usenet oder sog. Sharehoster.

Umgangssprachlich fällt das Vorgenannte unter die Begrifflichkeit Tauschbörse bzw. Internettauschbörse.

Abmahnung


Die Film- und Musikindustrie reagiert in den letzten Jahren auf illegale Downloads mit massenhaft versandten teuren Abmahnungen. Das dahinter stehende System ist jedoch häufig fehlerbehaftet und wird regelrecht mißbraucht. Geschäftsmodell ist hierbei, den Adressaten der urheberrechtlichen Abmahnung mit hohen Streitwerten (oftmals 6stellig) und daraus resultierenden Gebührenansprüchen einzuschüchtern und vor diesem Hintergrund zu einer immer noch satten Vergleichszahlung zu bewegen. Besonders aktive „Abmahn-Fabriken“ sind die Rechtsanwaltskanzleien Waldorf-Frommer aus München, Urmann und Collegen aus Regensburg sowie Rasch aus Hamburg.

Wie soll ich reagieren?


Fast ausnahmslos sollten Sie als Adressat einer urheberrechtlichen Abmahnung keinesfalls die den Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung sowie den Vergleich unverändert unterschreiben. In jedem Fall sollten Sie auf die Abmahnung fristgerecht reagieren, um zu vermeiden, dass der Abmahnende seinen Unterlassungsanspruch mit einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen versucht. Daher empfiehlt sich zunächst in den meisten Fällen die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung. Eine solche Erklärung verpflichtet den Unterzeichner das vorgeworfene Verhalten (hier: illegaler Download und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke) für die Zukunft zu unterlassen, stellt für die Vergangenheit jedoch gerade kein Schuldeingeständnis mit einer damit verbundenen Schadensersatz- und Kostentragungsverpflichtung dar.

Rechtlich Unkundigen empfiehlt sich der Gang zu versierten Rechtsanwälten.

Denn einerseits ist eine Unterlassungserklärung für 30 Jahre bindend, andererseits besteht die Kunst darin, eine für die Beseitigung einer Wiederholungsgefahr ausreichende, jedoch keinesfalls zu weitreichende Verpflichtung einzugehen.

Es gilt der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich!

Welche Anwaltskosten entstehen mir?

Bei der Wahl des Rechtsanwalts sollten Sie sich bereits unbedingt im Vorfeld über die entstehenden Kosten informieren. Treffen Sie keine Sondervereinbarung, rechnet der Rechtsanwalt nach der Gebührenordnung ab, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist. Die Gebühren orientieren sich in diesem Fall an der Höhe des Streitwerts. Da die Streitwerte auf dem Gebiet des filesharings –wie eingangs dargelegt- oftmals sehr hoch ausfallen, entstünden Ihnen auch hohe Anwaltskosten.

Wollen Sie das vermeiden, sollten Sie nach versierten Rechtsanwälten schauen, die das außergerichtliche Vorgehen mit einer günstigeren Honorarvereinbarung anbieten.

Auch wir bieten Ihnen günstige Pauschalpreise an, fragen Sie uns danach!

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